Cross Blood
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Langsam steigt die Sonne über den Horizont und schenkt der Welt ihr Licht, mit dem sie die Vampire in ihre dunklen Verstecke zwingt und die menschen auf die Straßen lockt. Ein neuer Tag ist angebrochen und ein kühler Wind streicht durch die Luft und lässt die Temperaturen auf frostige 10°C sinken. Es wird ein kalter Tag, der Herbst nähert sich mit weiten Schritten.

THE VOLUNTARY KIDNAPPING

Dawn ist aus dem Schloss geflüchtet und der Vampyresse Miu Akako in die Arme gelaufen. Sie folgt dieser auf ihr Schloss während Rapahel diese Szenerie, betäubt vom Blut des Lords, beobachten muss und seine Geliebte von ihrer Flucht nicht abbringen kann. Ob Miu wirklich einen bösen Plan mit dem Mädchen verfolgt wird sich noch herausstellen, dass es aber nichts gutes für ihren Erzfeind Raphael bedeutet ist sicher.

Unmei No Deai


 

 Nc 17

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AutorNachricht
Isabella

Isabella


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Nc 17 Empty
BeitragThema: Nc 17   Nc 17 EmptyDi Apr 21, 2009 10:56 pm

Hier unsere neue Nc 17 Regelung, die beim Schreiben manchen Beiträge, sehr nützlich sein wird. Ich werde die Regeln noch einmal unter Rollenspiel rein stellen, falls neue User oder manche dies hier nicht lesen.



Um es vorweg zu nehmen: Nc17 ist kein Begriff in der deutschen Rechtssprechung. FSK ist die sogenannte Freiwillige Selbst-Kontrolle und kümmert sich um Filme.

Die deutsche Gesetzgebung hält sich bei Medieninhalten und Schriften an den Jugendschutz und hat dafür das Jugendschutzgesetz, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (früher die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) und ganz allgemein an das Strafgesetzbuch.

Per Gesetz dürfen Kindern und Jugendlichen u.a. folgende jugendgefährdende Dinge nicht vorsätzlich zugänglich gemacht werden:

* Gewaltverherrlichung
* Pornographie


Gewaltdarstellungen in Schriften u.ä. sind jugendschutztechnisch bedenklich, wenn sie gewaltverherrlichend sind. Geht diese Gewalt von abstoßend moralisch verkommenen Personen aus, so gilt das nicht als Gewaltverherrlichung.

Sexuelle Inhalte in Schriften u.ä. sind jugendschutztechnisch bedenklich, wenn sexuelle Handlungen detailliert (wie z.B. in Hardcorepornos) beschrieben und damit pornographisch werden. Beschreibt man hingegen nicht so detailliert und mehr in Andeutungen (wie in diversen Liebesromanen zu finden), gibt’s auch hier keinerlei Probleme.

Ausdrücklich untersagt ist bei uns ohnehin das Verfassen von rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Beiträgen. Ein solcher Beitrag wird von einem Admin direkt bei Entdecken gelöscht.

Das, was wir hier an Gewaltdarstellungen und sexuellen Inhalten schreiben, hat nichts mit Jugendgefährdung zu tun. Wir verherrlichen keine Gewalt und verfassen auch keine Pornographie.

Dennoch gibt es Personen, die Beiträge, die auffallend gewalttätige oder sexuelle Handlungen beinhalten, nicht lesen möchten. Hierfür haben wir das Nc17-Kennzeichen, das gut sichtbar über jeden derartigen Beitrag geschrieben werden muß. Diese Vorgehensweise nennt sich in RPG-Forenkreisen „Nc17 mit Ankündigung“, hat allerdings wenig damit zu tun, daß irgendwer 18 Jahre als sein muß, um solche Beiträge lesen oder verfassen zu dürfen.

Letztendlich gilt nach dem Jugendschutz jedoch auch hier wie überall in der Internet- und Fernsehwelt: Eltern haften für ihre Kinder und in dem Fall auch für ihre Jugendlichen. Erziehungsberechtigte haben das letzte Wort und die Verantwortung und Pflicht, darauf zu achten, was sich ihr Zögling in Internet und Fernsehen ansieht.

Die „Nc17 mit Ankündigung“-Regelung gibt uns die Möglichkeit, lieber damit umgehen, daß sich Jugendliche für Gewalt und Sex interessieren, und darauf bewußt in einem reflektierten Rahmen einzugehen, statt sich der Illusion hinzugeben, man könne all das von jungen Menschen fernhalten – und sie deswegen dann damit alleine lassen.

Es nutzt nämlich weder einem Jugendlichen, wenn man einfach nur „Dieses Board ist NC17 gerated“ über sein Board knallt plus einer angeblichen Aufklärung, was das bedeuten soll und samt der lieben Bitte, der User möge doch nicht lügen, wenn er behauptet, 18 zu sein – noch hat es viel mit deutscher Gesetzgebung zu tun.

Von uns aus kann es jeder in seinem eigenen Board so handhaben, wie es ihm am besten gefällt. Aber offensichtlich fühlen sich manche Menschen nur damit besser, wenn sie allen anderen ihr fragwürdiges System aufnötigen können. Diesen Personen sei im Gegenzug geraten, wenigstens eine internetübliche Ausweiskontrolle (oder vergleichbares) durchzuführen, wenn sie denn tatsächlich gewaltverherrlichende und pornographische Beiträge in ihren Foren erlauben wollen, damit man ihnen keinen Vorsatz vorwerfen kann.


zu Verfügung gestellt von:
God’s Army - Die Schlacht der Engel
http://godsarmy.stecktvollerideen.de/index.php?sid=8f2ba948ea2aab11cffca99a9a0fa290
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